Wie finanzieren, dürfte wohl die Kardinalfrage für all jene sein, die den Bau nicht aus der
Portokasse bezahlen. Das Standardmodell sieht die Komponenten Eigenmittel, Eigenleistung, Bauspardarlehen und Hypothekendarlehen vor. Bei allen Überlegungen darf man zwei Dinge nicht vergessen: Erstens die triviale
Erkenntnis, dass ein passend gemachter Finanzierungsplan nur den Weg zu den Geldgebern öffnet. Das Haus - auch wenn drin wohnt - gehört einem dann noch lange nicht. Zweitens stehen die
Finanzierungsberater/Kreditvermittler meist im Konflikt zwischen einträglichen Vertragsabschlüssen und zumutbaren Belastungen der Kunden. Sie operieren gern mit “anfänglichen” Belastungen und der zu erwartenden
Steuerersparnis. Dazu ein paar Zahlen. Mir wurde 1993 ein Finanzierungsmodell für ein 500.000 DM-Objekt mit einer monatlichen Belastung von 510 DM offeriert. Dass nach zehn Jahren daraus 1200,- DM werden, habe ich
erst mitgekriegt, als ich die Sache selbst durchgerechnet habe. Die heutigen Tabellenkalkulationsprogramme bieten alle finanz- mathematischen Funktionen um sowas zu tun. Was die steuerliche Seite angeht, sind genügend
Quellen verfügbar (z. B. die ohnehin nötigen Steuerberechnungsprogramme, wie [6]) mit denen
man sich schlau machen kann. Die steuerliche Förderung ist momentan beliebter Streitpunkt der Politiker - eventuell gibt es künftig keine Steuerersparnis mehr. Fazit:
- Finanzierungspläne über die gesamte Kreditlaufzeit machen lassen
- Steuerrückzahlungen sollten als Sparbetrag zur Kreditrückzahlung genutzt werden und nicht als Alibi für doch mögliche Finanzierung
- Nebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Gebühren...) und spätere Betriebskosten des Hauses (sind bei mir ca. 3.500EUR/a bei 950m³ umbautem Raum bzw. ~125m² ständig benutzer Wohnfläche) nicht unter den Tisch
fallen lassen
Natürlich sind vor Kreditabschluss mit einer Bank/Sparkasse alle Fördermöglichkeiten abzuchecken. In Sachsen gibt es die Sächsische Aufbaubank, die verbilligte Kredite aus nichtöffentlichen Mitteln bereitstellt. Kennzeichen dieser Kredite
sind häufig die stark verbilligten Zinssätze, die jedoch im Laufe der Jahre ebenso stark steigen. Deswegen sieht die anfängliche Belastung recht positiv aus. Ein im Jahr 1993 abgeschlossener Z15-Kredit über 140.000 DM
kostet bei 15 Jahren Laufzeit (der Zinsbindung) zwischen 0,9% im ersten Jahr bis 7,9% Zinsen in den letzten beiden Jahren. Damit zahlt man insgesamt mindestens ~76.000 DM Zinsen, sitzt aber danach immer noch auf
~119.000 DM Schulden, die noch getilgt werden müssen. Die monatliche Belastung beträgt anfangs ~160 DM, zuletzt jedoch ~680 DM - allein für diesen Kredit. Fazit:
- Gelingt es, während der Laufzeit der Kredite soviel zu sparen, dass man nach 10 Jahren alles zurückzahlen kann, schneidet man die Phasen größter Zinsbelastung (im obigen Z15-Beispiel) ab. Rechnet man die
Guthabenzinsen gegen die Kreditzinsen auf, ist die Resultiernde gar nicht mehr so groß. Möglich ist die Kündigung nach bereits 10 Jahren auf Grund des §489 BGB (in der bis Ende 2001 gültigen Fassung der §609a)!
- Um möglichst schnell kündigen zu können, ist allerdings erforderlich, auf schleunigste Auszahlung des Darlehens zu achten. Die 10-Jahres-Frist läuft nämlich erst ab vollständiger Auszahlung.
Was ist im Vorfeld zu tun ist, läuft wohl in der Praxis parallel zur Finanzierungsprüfung. Gemeint sind die Anfragen an die Kommune zur Bebaubarkeit des ins Auge gefassten Grundstücks, Anfragen
an die Ver-/Entsorgungsträger (Wasser, Abwasser, Elektro, Gas, Telekom, Kabelfernsehen), ggf. Bergbehörde. Eine vom Architekten eingereichte Bauvoranfrage gibt über die rechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens
Aufschluss. Ich hatte noch überflüssigerweise eine Höhenvermessung des Grundstücks in Auftrag gegeben, im Anschluss hat sich aber niemand dafür interessiert. Will man in einem ausgewiesenem Wohnungsbaustandort bauen,
dürfte vieles der Aufzählung nicht nötig sein. Was in jedem Fall gebraucht wird, ist die Entscheidung zwischen Fertigteilhaus und Massivbau. Im Internet kann man sich Empfehlungen für jede
Richtung holen, einige Links siehe unten. Meines Erachtens gibt es die folgenden
bedenkenswerten Gesichtspunkte:
Fertigteilhaus (Infos)
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Massivbau (Infos)
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Planungsfehler eher unwahrscheinlich |
Teure Architektenleistungen unumgänglich |
Wärmedämmung zwar gut, Speichervermögen aber schlecht (Barackenklima) |
Innenklima sehr gut, Einhaltung der Energieeinsparungsverordnung
[2] muss sorgfältig geplant werden |
Winddichtheit eher problematisch (s. a. [4]) |
Winddichtheit automatisch gegeben, aber Einbauten (z.B. Rollladenkästen) können problematisch sein |
Gefühlsmäßig nicht so beständig wie gemauertes Haus |
Haltbarkeit eher überdimensioniert. Zustand in 100 Jahren interessiert heute nicht |
Angeblich geringerer Beleihungswert des Hauses |
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Erprobte und erfahrungsmäßig bestätigte Konstruktion |
Entwurf schwieriger und teuerer, Fehler eher möglich |
Raumaufteilung ist variabel, aber keine exotischen Abweichungen möglich |
Jegliche Konstruktionen denkbar |
Oft Musterhäuser verfügbar |
Eigene Kreationen sind nur virtuell prüfbar |
Zufriedenheitstests der Bauherren bei Bauten des gleichen Anbieters leicht möglich |
Erfolg der Baumaßnahme hängt von der Sorgfalt aller Beteiligten ab, lässt sich nicht vorhersagen |
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Baupreise hängen eher von den konkreten Wünschen als vom Bautyp ab, insofern kein Unterschied |
Rohbauzeitraum ist eher zweitrangig. Ob das Haus innerhalb eines Tages aufgestellt oder dafür 1/2 Jahr gebraucht wird, spielt bei den
vielen Jahren Nutzungsdauer keine Rolle |
Ich hatte mich für ein Massivhaus entschieden, deswegen geht es damit
hier weiter. Um das Engagement eines “bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers” (des Architekten) kommt man nicht. Aber die ersten Entwürfe habe ich selbst gemacht. Ich habe dazu das Leiterplattenentwurfprogramm
EAGLE der Fa. CadSoft
(eine alte Version 2.01) verwendet. Sämtliche Möbel und Ausstattungsgegenstände, die im neuen Haus weiter zu verwenden waren, habe ich als Bauteilmodelle angelegt. Wenn man will,
kann man die Teile nach eigenem Gusto anordnen und dann das Haus ‘drumrum bauen. Eagle hat 255 Zeichnungsebenen, ausreichend für jede Etage, für die Einrichtung, Installationsdetails usw. Jedes
(verschiedenfarbige) Layer ist beliebig ein- und ausblendbar, damit sieht man sehr schön, ob z. B. die Fenster in jeder Etage übereinander liegen,
der Schornstein überall hinpasst, u.ä. Eagle gibt es aktuell in Freewareversionen für Windows und Linux, die dort verfügbare Zeichenfläche von 80x100mm ist ausreichend, da die Auflösung 1/10.000 mm beträgt. Beispiel:
Soll das Haus 10m x 10m groß werden, wählt man einen Bildschirmmaßstab von 1:200, also eine Zeichenfläche von 5cm x 5cm. Die kleinste darstellbare Länge des Originals beträgt bei der genannten
Auflösung 0,02mm, was mehr als ausreichend ist. Man muss nicht in den winzigen 25cm² zeichnen, die Zoomfunktion lässt fast beliebige Vergrößerung zu. Zum Plotten/Ausdruck der Entwürfe verwendet man einen
Skalenfaktor von 4, dann passt das Ganze gerade so auf ein DIN A4-Blatt und bedeutet einen Druckmaßstab von 1:50.
Der Vorteil des Verfahrens ist, dass man die eigenen Vorstellungen gut ausprobieren kann und dem Architekten (der dann die Statik macht und die Bauausführungszeichnungen anfertigt) Prämissen vorgeben
kann, z. B. die Zimmeranordnung (Schlafzimmer von der Straße weg, Wohnzimmer/Balkon nach Süden, Küche nach Osten..)Leider ersetzen alle eigenen Mühen nicht die Kenntnisse eines Fachplaners
. Will man beispielsweise die Auslegung der Heizung nicht den ausführenden Handwerkern überlassen (damit habe ich schlechte Erfahrungen gemacht), braucht man einen entsprechenden Ingenieur. Dieser muss sich dann mit dem
Architekten abstimmen, denn vieles bedingt sich wechselweise. Etwa die Höhe des fertigen Fußbodens bei konventioneller oder Fußbodenheizung, ausreichend dimensionierte Installationsschächte usw. Bei mir wurde
Ersteres nicht beachtet, mit der Folge, dass unter anderem keine Standardmaßtüren mehr passten, denn die Türstürze waren längst eingebaut. Nur gut, wenn es jemanden gibt, der die Mehrkosten trägt...
Die Elektroanlage habe ich selbst geplant, spannend wird’s nur dann, wenn sich herausstellt, dass die Zählertafel nicht an den vorgesehenen Ort passt. Kommt es schließlich zum
Abschluss eines Bauvertrages, gibt es wiederum einiges zu beachten. Solch einen Fall, dass mir die Baufirma ein Fomular “BGB-Bauvertrag” mit ein paar Standardparagrafen gibt
und ich möge doch bitteschön eintragen, was ich will, wird es wohl heute nicht mehr geben. Nachdem es die Unterscheidung zwischen Gewährleistung nach BGB (5 Jahre) und VOB (2 Jahre) nicht mehr gibt und die Frist
auf einheitliche 5 Jahre festgelegt wurde, ist wenigstens das klar. Ich kann nur empfehlen, das Leistungsverzeichnis x-mal mit dem Architekten durchzuarbeiten. Jede Kleinigkeit, die hier nicht eindeutig
festgelegt wurde, schlägt als später als Zusatzarbeit teuer zu Buche. Unverzichtbar ist die exakte Festlegung der Zahlungsmodalitäten (was der Auftragnehmer sicher nicht vergisst). Die Fälligkeitszeitpunkte müssen mit
den Kreditauszahlterminen übereinstimmen, alle anderen Fälle führen zu Mehrkosten. Das Wichtigste: Gewährleistungsbürgschaft (mindestens 5% der Auftragssumme) bzw. gesicherte
Fertigstellungsgarantie vereinbaren! Man muss sich vor Augen halten, dass es auf jeder Seite Gelackmeierte zuhauf gibt. Sowohl die Handwerker, die von windigen Bauträgern über den Tisch gezogen wurden, als auch
Bauherren, denen der Traum vom Eigenheim zum Alptraum wurde. Im Verhältnis zwischen rein privatem Bauherrn und dem Auftragnehmer ist Ersterer im Nachteil, da er mit Sicherheit seine finanziellen Anforderungen
bedienen will, aber nicht sicher sein kann, dass er auch das versprochene Werk bekommt. Obwohl seit 2000 der AN Anspruch auf Abschlagszahlungen hat (BGB §632a), sollte man nicht zögern diese zu verweigern, wenn
die Gegenleistung nicht oder nicht richtig erbracht wurde. Auf keinen Fall dem AN Zugriffsrechte auf das Baukonto einräumen! Natürlich soll der AN sein Geld für vernünftige Arbeit bekommen, Baumängel sind aber
leider oft so beschaffen, dass sie erst nach längerer Zeit sichtbar werden. Dagegen hilft eigentlich nur intensive Bauüberwachung. Wenn ein Jahr nach Abnahme Wasser durch die Wand dringt, weil der Baubetrieb bei der
Sperrung gepfuscht hat, hilft bei widerspenstigen Vertragspartnern nur noch die Bankbürgschaft oder der Gang zum Gericht, vorausgesetzt die Bürgschaft ist hoch genug und die Firma existiert noch. Hat man selbst nicht die Möglichkeit der intensiven
Bauüberwachung, kann man das dem Architekten übertragen - gegen entsprechendes Entgelt, siehe [5]. Alternative: Vielleicht kennt man jemanden aus dem Baugewerbe, der arbeitslos ist? Dieser kann engagiert
werden, täglich früh, mittag und nachmittags je eine Stunde die Baustelle zu überwachen. Er hat dann als geringfügig Beschäftigter Nebenverdienst, welcher dem Arbeitsamt mitgeteilt werden muss; außerdem ist er
bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.Treten nach der Abnahme und vollständigen Bezahlung Mängel auf (das dürfte der Normalfall sein), sollte man
versuchen, sich mit der Baufirma gütlich zu einigen. In der Regel wird ein Auftragnehmer, wenn er Wert auf seinen Ruf legt, sich nicht querlegen und die Sache nachbessern. Tut er das nicht in angemessener Zeit, sollte
man die Bürgschaft in Anspruch nehmen und Dritten die Arbeiten ausführen lassen. Ich hatte keine Probleme an die Bürgschaft zu kommen, obwohl sie im Endeffekt nicht zur Deckung der Aufwendungen ausreichte. Da sich
der Auftragnehmer tot stellte und Schreiben nicht beantwortete, blieb nur der Rechtsweg. Hier habe ich erst
richtig Lehrgeld bezahlt: Der erste Anwalt, den ich aufsuchte, um nach den Chancen zu fragen, schickte mir gleich seinen Kumpel, der mir für ein paar Tausend Mark ein Gutachten machen wollte. Abgesehen davon,
dass der Anwalt wohl nie was von Schweigepflicht gehört hat, ist ein Gutachten nur dann sinnvoll, wenn es auch vor Gericht anerkannt wird. Ein paar Seiten, von irgend einem selbsternannten Bauexperten aufgeschrieben,
sind ‘rausgeworfenes Geld. Der nächste Anwalt behauptete von sich, Fachmann sowohl auf dem Bau, als auch in Baurechtssachen zu sein
- so kamen wir ins Geschäft, auch wenn gleich am Anfang erstmal 1000 Mark Vorschuss verlangt hat. Nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt, früher Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung BRAGO) [7] ist das
zulässig, hier findet man auch alle weiteren Gebühren, die ein Anwalt verlangen kann. Diese hängen in erster
Linie vom Streitwert ab, so dass der Anwalt natürlich daran interessiert ist, den Streitwert so hoch wie möglich anzusetzen. Dass dieses Interesse weitaus höher war, als das dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen,
ist mir erst später aufgegangen. Vorerst war ich auch der Meinung, die Mängelbeseitigungskosten großzügig anzusetzen: Erstens sieht man
den ganzen Umfang des Problems oft erst, wenn die Arbeiten begonnen haben; zweitens sind die tatsächlichen Kosten immer höher als die kalkulierten und schließlich schwante mir, dass die Liste der zutagegetretenen
Mängel noch länger wird - wie es dann auch eintraf. Als dann etwa 70.000DM Kosten veranschlagt wurden, hatte das mehrere Konsequenzen. Für Streitwerte über 10.000DM war nicht mehr das Amtsgericht vor Ort,
sondern das Landgericht zuständig. Der Auftragnehmer war keinesfalls bereit, eine solche Summe zu bezahlen. Der lachende Dritte war der Anwalt, denn gleich wie die Sache ausgeht (er schuldet ja seinem Mandanten nicht
den Erfolg vor Gericht, sondern nur seine Tätigkeit), er konnte seine Gebührenforderungen hochschrauben. Und schließlich machte er vor dem Gericht eine solch jämmerliche Figur, dass sogar der Vorsitzende mir
empfahl, auf einen Vergleich einzugehen. Der Spatz in der Hand sei besser als auf einem Urteil zu beharren. Das notwendige amtliche Gutachten würde das weitere Verfahren auf ein weiteres Jahr ausdehnen, wer weiß,
ob dann die beklagte Firma noch existiere. Zähne knirschend habe ich zugestimmt, obwohl ich wusste, dass die 15% Vergleichssumme nie reichen würden und die Kosten des Rechtsstreites davon schon die Hälfte
auffressen würden. Im Nachhinein war es dann doch richtig. Die Baufirma verschwand ein 1/4 Jahr später von der Bildfläche...
Links/Literatur |
[1] |
Guter Ratgeber mit ausführlichem Baulexikon |
www.bauen.de |
[2] |
Volltext der Energieeinsparungsverordnung vom 21.11.2001 (PDF) |
bei
Haustechnikdialog |
[3] |
Programm zum Nachweis der Einhaltung der EnEV (50 EUR zzgl. Versand) |
bei Thermopor
|
[4] |
Texte Prof. Meiers mit Kritiken an der Energiesparpolitik/-methode |
hier
und auf der Homepage |
[5] |
Honorarordnung der Architekten und Ingenieure |
www.hoai.de |
[6] |
WISO-Steuersparbuch, erscheint jährlich (ca. 28 EUR im Abo) |
www.buhl.de |
[7] |
Website der Bundesrechtsanwaltskammer |
www.brak.de |
[8] |
Infos zum Massivbau |
www.massiv-mein-haus.de |
[9] |
Infos zum Fertigteilbau |
www.fertighaeuser-magazin.de |
|
Online Baufinanzierung: Zeitschrift c’t, 15/2000, S. 164 |
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